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Emscher-Lippe-Tauschring: Teilnahmebedingungen

Der Emscher-Lippe-Tauschring ist eine Selbsthilfeinitiative zur Förderung der Nachbarschaftshilfe und der sozialen Ökonomie. Er ist ein selbstverwaltetes Projekt, das auf kooperativen Umgangsformen und transparenten Strukturen basiert.

Der Emscher-Lippe-Tauschring betreibt einen Infoservice, durch den die Mitglieder Arbeit/Dienstleistungen und Waren zum gegenseitigen Nutzen austauschen können.

 

Konten

Die Währung innerhalb des Tauschrings sind „Blüten“. Je 20 Blüten entsprechen in der Regel einer Stunde Lebenszeit. Alle Mitglieder erhalten ein persönliches Konto mit einer Begrenzung von 500 Blüten Haben und 200 Blüten im Soll.

Es wird ein Gemeinschaftsblütenkonto eingerichtet, von dem für den Tauschring geleistete Arbeit durch Blüten vergütet werden kann. Von jedem Mitgliedskonto wird automatisch monatlich eine von der Mitgliederversammlung zu beschließende Anzahl von Blüten auf das Gemeinschaftskonto verbucht, z.Z. 5 Blüten.

 

Kosten

Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von z.Z. 5,00 Euro erhoben.

Der Beitrag für das Gemeinschaftskonto beträgt z.Z. 10 Blüten im Quartal.

 

Buchungen 

Alle Mitglieder erhalten Vordrucke für Tauschmitteilungen, die sie nach einem Tausch  ausfüllen und von beiden Tauschpartnern unterschreiben  lassen. Diese reichen sie bei der Arbeitsgruppe Buchführung zum Verbuchen ein. Wenn beide Mitglieder am Online-Programm teilnehmen, regeln sie ihre Buchführung selbst im Internet. Material- und Fahrtkosten  o.ä. angefallene €-Ausgaben können im gegenseitigen Einvernehmen bar vergütet werden.

 

Transparenz  

Der Stand aller Konten und die Anzahl der darauf erfolgten Buchungen sind ausschließlich innerhalb des Tauschringes öffentlich.

 

Haftung    

Die auf den Konten verbuchten Soll- und Habenstände stellen moralische Verpflichtungen und moralische Guthaben dar. Sollstände sind ein Versprechen auf Gegenleistung ohne rechtliche Verpflichtung. Gegenleistungen für Habenstände können rechtlich nicht eingefordert werden.

a: Mitglieder - Emscher-Lippe-Tauschring

Bezüglich der Tauschvorgänge bestehen keine schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den

Mitgliedern  einerseits und dem Emscher-Lippe-

Tauschring andererseits. Der Emscher-Lippe-Tauschring übernimmt keine Garantie für die Erbringung von Gegenleistungen und keine Garantie für Wert und Qualität der getauschten Waren oder Dienstleistungen. Er arbeitet ausschließlich als Informationsbüro.

b: Mitglieder untereinander

Die Verantwortlichkeit für den Tausch liegt bei den Tauschpartner/innen. Dazu gehört das Aushandeln des Tauschpreises. Für evtl. auftretende rechtliche Konsequenzen sind die Tauschpartner/innen selbst verantwortlich.

 

Austritt

Mitglieder können jederzeit den Emscher-Lippe Tauschring verlassen, wenn sie ihr Konto auf  Null bringen. Falls dies nicht durch Austausch von Leistung möglich ist, können eigene Guthaben auf andere Mitglieder übertragen oder Schulden von anderen übernommen werden. Die Regelung dieser Übernahme ist Privatsache der Betreffenden.

 

Ausschluss

Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie festgelegte Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutendem Maße nicht einhalten oder anderweitig andere Mitglieder schwerwiegend schädigen.

Die Mitgliedschaft erlischt, wenn das Mitglied zwei Jahre lang trotz Mahnung seinen €-Beitrag nicht bezahlt hat. Die Mitgliedschaft erlischt auch, wenn  nach Unterschreiten der Sollgrenze (minus 200) durch Passivität trotz Gesprächs- und Hilfsangeboten dieser Zustand 3 Monate lang anhält, sodass die monatlichen Gemeinschaftsblüten nicht eingezogen werden können.

 

Entscheidungsfindung

Das Entscheidungsgremium des Emscher-Lippe-Tauschringes ist die regelmäßig stattfindende Mitgliederversammlung, die Entscheidungsbefugnisse und Aufgaben an Arbeitsgruppen delegieren kann.

 

Anhang

Ein neues Mitglied wird zunächst für ein Jahr aufgenommen. Es erhält ein Startguthaben von 60 Blüten. Gleichzeitig ist es verpflichtet, zeitnah ein Angebot in die Tauschzeitung zu setzen, welche Dienstleistungen er/sie gerne anbieten möchte.

Für Mitglieder in besonderen Lebenslagen, z.B. schwere Erkrankung, Pflege eines Angehörigen usw. kann das Ruhen der Mitgliedschaft vereinbart werden. Es kann dann nicht getauscht werden, es werden aber auch keine Gemeinschaftsblüten eingezogen. Die Pflicht zu einem Euro-Beitrag bleibt bestehen. Die Mitgliedschaft soll nicht länger als zwei Jahre lang ruhen.